Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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05.05.2026
Löschungsankündigung
19.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
19.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
19.08.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
13.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
06.07.2023
Sonstiges
19.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
04.06.2018
Termine
21.11.2017
Eröffnungen
03.11.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
04.10.2017
Sicherungsmaßnahmen
30.08.2017
Sicherungsmaßnahmen
12.09.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 19.02.2015 bis zum 31.12.2015
27.04.2015
Neueintragungen